Kassenzulassung GKV

Podologen können als Leistungserbringer für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) tätig werden. Hierzu ist ein Antragsverfahren bei den die Zulassung erteilenden Antragsstellen (meist nach Bundesländern organisiert) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung wird die "Kassenzulassung" durch Bescheid erteilt. Dann können Versicherte der GKV mit Heilmittelverordnung behandelt und die Kosten mit der Krankenkasse (Abrechnungszentren) abgerechnet werden.

Voraussetzung für eine Tätigkeit als Leistungserbringer der GKV sind Praxisräume und Praxisaussattung gemäß § 124 SGB V. Die Richtlinienwerke sind zur Vorbereitung einer Praxisgründung zu beachten und einzuhalten.Die Kassenzulassung setzt keine Mitgliedschaft bei einem Berufsverband voraus.