Für Podologen, die Versicherte der GKV behandeln, besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Pro Jahr sind 12 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Berufsverbände, Schulen für Podologie und eine Vielzahl anderer Fortbildungsanbieter offerieren ein breit gefächertes Fortbildungsangebot. Sofern diese den Richtlinienwerken entsprechen, also "punktwert" sind, gelten die Teilnahmebestätigungen der Veranstalter als Nachweis zur Erfüllung der vorgeschriebenen Fortbildungspflicht. Diese gilt im Leistungsbereich Podologie nicht nur für Praxisinhaber, sondern für alle Podologen, die gesetzlich Versicherte nach Heimittelverordnung behandeln.
Die Richtlinienwerke:
- Gemeinsame Rahmenempfehlungen § 125 Abs. 1 SGB V - i.d.F. vom 1.4.2010
- Anlage 1 - Leistungsbeschreibung - i.d.F. vom 1.4.2010
- Anlage 2 - Fortbildungen - i.d.F. vom 1.4.2010
- Fortbildung nach Anlage 2 - Schreiben GKV vom 21.04.2010
- Anlage 3 - Notwendige Angaben auf podologischen Verordnungen
Weiterbildung
Weiterbildung
ist organisiertes Lernen und setzt die abgeschlossene Berufsausbildung,
oftmals auch Berufserfahrung, voraus. Weiterbildungen dienen dem Ziel,
die in der Ausbildung und Berufsausübung erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten zu vertiefen, zu erweitern und die Teilnehmer zu befähigen,
besondere Aufgaben in den jeweiligen Berufsfeldern zu übernehmen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte darf die Weiterbildungsbezeichnung
neben der Berufsbezeichnung geführt werden. In vielen Bundesländern sind
Regelungen existent, auf die verwiesen wird.
Beispielhaft sei hier die "Weiterbildung zur Diabetesberaterin oder
zum Diabetesberater im Gesundheitswesen und in der Altenpflege" genannt,
die mit der Bezeichnung "Staatlich anerkannte Diabetesberaterin im Gesundheitswesen und in der Altenpflege"
(bzw. maskuline Form) endet. Diese Weiterbildung umfasst 520 UE
Theorie und 860 UE Praxis, insgesamt 1380 UE und endet mit der
staatlichen Prüfung. Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz
Nr. 12, 2009, S. 275 v. 17.07.2009.
www.begabtenfoerderung.de