für Podologinnen und Podologen in Deutschland
Angehörige akademischer Gesundheitsfachberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psych. Psychotherapeuten) sind im Berufsregister der zuständigen Kammer (Ärztekammer, Apothekenkammer etc.) vollständig erfasst. Rechtsgrundlagen hierfür sind Heilberufs- und Kammergesetze. Die Kammern vertreten den Berufsstand nach geltendem Berufsrecht. Wir sprechen von „verkammerten“ Gesundheitsfachberufen.
Angehörige nichtakademischer Gesundheitsfachberufe (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen etc.) sind nicht „verkammert“. Es gibt Berufsvertretungen bzw. Berufsverbände, diese haben jedoch keinerlei hoheitliche Funktionen. Die Mitgliedschaft in diesen Berufsverbänden ist freiwillig. Es handelt sich i.d.R. um eingetragene Vereine nach Vereinsrecht. Wir sprechen von "nicht verkammerten" Gesundheitsfachberufen.
Die fehlende Registrierungspflicht für nichtakademische Gesundheitsfachberufe führt dazu, dass alle so genannten Podologenlisten bzw. Verzeichnisse unvollständig sind. Die Führung dieser wird auch nicht durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst überwacht. Bekannte Listen:
www.podologenliste.de (Betreiber: ZFD)Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird durch Heil-/Berufsausweise für Leistungserbringer ergänzt. Bei nicht verkammerten Berufen geschieht dies über das amtliche Berufsregister für Gesundheitsfachberufe (eGBR). Beschlussfassung dazu: Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 24./25.06.2009. Standort ist Bochum (NRW). Weitere Informationen: www.ztg-nrw.de