Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Abrechnungsbetrug und Korruption fügen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) große finanzielle Schäden zu. Bei jeder Krankenkasse und dem GKV-Spitzenverband wurden Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten eingerichtet. Diese gehen allen Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der GKV hindeuten.

Ergibt sich bei Prüfung ein Anfangsverdacht, sind Krankenkassen und GKV-SV verpflichtet, die Staatsanwaltschaft zu unterrichten. Indikatoren sind Abrechnung nicht erbrachter Leistungen (z.B. Unterschreitung der Mindestbehandlungszeiten sowie Nichteinhaltung der vertraglich zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibungsmerkmale usw.), Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (z.B. Behandlung durch Nicht-Podologen,  Abrechnungen Dritter über eine kassenzugelassene Praxis, ohne dass die Leistung durch Podologen erbracht wurde, die der kassenzulassenden Stelle gemeldet und von dieser genehmigt sind), die Abrechnung anderer als der tatsächlich erbrachten Leistung, Verordnungsfälschungen (z.B. Abänderungen von HeilM-VO) usw.

Jeder kann sich mit Hinweisen auf Fehlverhalten an den GKV-Spitzenverband wenden. Wenn Sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht auf Fehlverhalten haben, schildern Sie den Sachverhalt am besten schriftlich oder online über Kontaktformular. Der Hinweis wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Sie können auch anonym bleiben. Bitte machen Sie gerade dann möglichst detaillierte Angaben zur Art des Fehlverhaltens, zur Person, zur Einrichtung und zur Tatzeit, damit eine erfolgversprechende Prüfung des Hinweises möglich ist.

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Adresse für schriftliche oder telefonische Hinweise:
GKV-Spitzenverband, Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Mittelstraße 51, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 288 - 3199, Fax: 030 / 206 288 - 83199
E-Mail: fehlverhalten@gkv-spitzenverband.de