Ausbildungsformen

Eine klassische Ausbildung als Podologin/Podologe kann in Deutschland nur an staatlich genehmigten bzw. staatlich anerkannten Schulen für Podologie absolviert werden. Die Ausbildungen sind schulgeldpflichtig. Eine duales Ausbildungsmodell (Lehrverhältnis) in einer Podologenpraxis ist in Deutschland nicht existent. Nach geltender Rechtslage sind grundsätzlich 2 Wege zum Berufsabschluss begehbar; siehe Übersicht:

 Vollzeitausbildung
mind. 3000 Stunden
 Teilzeitausbildung
mind. 3000 Stunden
 Dauer: 2 Jahre
Montag bis Freitag
ganztags
 Dauer bis 4 Jahre
individuelle Organisation
abends, Wochenende etc.
feste Laufzeit
2 Jahre
variierende Laufzeit
bis maximal 4 Jahre
 letzter Ausbildungsmonat
staatliche Prüfung
an der jeweiligen Schule
 letzter Ausbildungsmonat
staatliche Prüfung
an der jeweiligen Schule
 staatliche Anerkennung
Erlaubnis zur Führung der
Berufsbezeichnung
"Podologe" - "Podologin"
 staatliche Anerkennung
Erlaubnis zur Führung der
Berufsbezeichnung
"Podologe" - "Podologin"

Neben der klassischen Form der Ausbildung gibt es in einigen Bundesländern Modelle podologischer Ausbildung mit Erwerb von Hochschulgraden (Bachelor, Master).