Eine klassische Ausbildung als Podologin/Podologe kann in Deutschland nur an staatlich genehmigten bzw. staatlich anerkannten Schulen für Podologie absolviert werden. Die Ausbildungen sind schulgeldpflichtig. Eine duales Ausbildungsmodell (Lehrverhältnis) in einer Podologenpraxis ist in Deutschland nicht existent. Nach geltender Rechtslage sind grundsätzlich 2 Wege zum Berufsabschluss begehbar; siehe Übersicht:
| Vollzeitausbildung mind. 3000 Stunden | Teilzeitausbildung mind. 3000 Stunden |
| Dauer: 2 Jahre Montag bis Freitag ganztags | Dauer bis 4 Jahre individuelle Organisation abends, Wochenende etc. |
| feste Laufzeit 2 Jahre | variierende Laufzeit bis maximal 4 Jahre |
| letzter Ausbildungsmonat staatliche Prüfung an der jeweiligen Schule | letzter Ausbildungsmonat staatliche Prüfung an der jeweiligen Schule |
| staatliche Anerkennung Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Podologe" - "Podologin" | staatliche Anerkennung Erlaubnis zur Führung derBerufsbezeichnung "Podologe" - "Podologin" |
Neben der klassischen Form der Ausbildung gibt es in einigen Bundesländern Modelle podologischer Ausbildung mit Erwerb von Hochschulgraden (Bachelor, Master).