Gesundheitsfachberufe in Deutschland

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist durch eine Vielzahl qualifiziert ausgebildeter Personen, die am und mit dem Patienten arbeiten, geprägt. Dazu zählen die ärztlichen, aber auch die nichtärztlichen Berufe. Beide werden unter der Dachbezeichnung "Gesundheitsfachberufe" erfasst. Überholte Bezeichnungen für nichtärztliche Berufe sind z.B. Heilhilfsberufe, medizinische Hilfsberufe, medizinische Assistenzberufe usw. Diese veralteten Bezeichnungen sind irreführend und werden dem Anspruch der jeweiligen Berufsbilder in der heutigen modernen Medizin nicht (mehr) gerecht.

Für etwa 15 nichtakademische Gesundheitsfachberufe wurden bundeseinheitliche Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erlassen. Berufe wie jener der Hebamme (männlich: Entbindungspfleger), der Gesundheits- und Krankenpflegerin (früher: Krankenschwester), der Technischen Assistenten in der Medizin (MTA, MTR etc.), der Physiotherapeutin, Ergotherapeutin, Logopädin und Altenpflegerin, um einige aufzuzählen. Der jüngste Gesundheitsfachberuf in diesem Kanon ist der Beruf der Podologin bzw. des Podologen. Das Podologengesetz trat am 2. Januar 2002 in Kraft.

Für den Vollzug dieser Bundesgesetze, also die praktische Umsetzung der Ge- und Verbote sind die Länder zuständig. Diese legen auch fest, bei welchem Landesressort (Kultus, Arbeit- und Soziales, Gesundheit etc.) die Bearbeitungszuständigkeit liegen soll. In der Mehrheit der 16 Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Ressort Gesundheit, also dem jeweiligen Gesundheitsministerium.

Gesundheitsfachberufe (Übersicht)
Gesundheitsfachberufe im Wandel